Fördermittel für den Einbruchschutz
Die staatliche Kreditbank KfW und das Bundesinnenministerium vergeben Fördergelder für die Investition in die Bereiche Einbruchschutz und Präventivmaßnahmen.
Alle privaten Personen, die Ihr Eigenheim vor einem Einbruch schützen wollen, können insgesamt bis zu 1.600 Euro Zuschussgelder für Maßnahmen in der Sparte Einbruchschutz für Bestandsgebäude bekommen.
Die Zuschüsse unterliegen einer Staffelung:
- 20 % Zuschuss für Investitionen bis zu 1.000 EUR
- 10 % Zuschuss für weitere Investitionen über 1.000 EUR
Anstelle eines Zuschusses beim Programm "455-E Einbruchschutz – Investitionszuschuss" können Sie alternativ auch einen äußerst zinsgünstigen Kredit beantragen. Dafür müssen Sie das KfW-Programm "159 Altersgerecht Umbauen – Kredit" nutzen, welches für barriereduzierende Maßnahmen und Einbruchsicherheit gedacht ist.
Dabei gilt: Die Zuschüsse müssen stets vor Beginn der Maßnahmen über Zuschussportal der KfW beantragt werden und bei allen Maßnahmen zum Einbruchschutz werden förderfähige Kosten für Investitionen von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohnung bezuschusst. Außerdem müssen die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
Einen Flyer zum Thema Einbruchschutz im PDF-Format finden Sie hier: PDF-Flyer "Einbruchschutz zahlt sich aus".
Tipp: "Die Förderung für Einbruchschutz kann mit anderen Förderungen, wie zum Beispiel der Förderung für energieeffizientes Sanieren, kombiniert werden. Wenn Sie neue abschließbare Fenster benötigen, können Sie diese durch das Programm "Energieeffizient Sanieren" fördern lassen und können somit von insgesamt noch mehr Fördergeldern profitieren."
Der Einbau einbruchhemmender/ barrierearmer Fenster, Balkon- und Terrassentüren wird ausschließlich im Produkt Energieeffizient Sanieren gefördert. Dabei können Sie zwischen den Programmen "Energieeffizient Sanieren - Kredit (151/152)" und "Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)" wählen.Was wird gefördert?
Verallgemeinert gesagt, werden Einbruchschutzmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland in gefördert. Dazu gehören zum Beispiel:
- der Einbau einbruchhemmender Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren nach DIN EN 1627
- der Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge, bei einer direkten Verbindung von der Garage zum Wohnhaus. Förderfähig sind dabei Tore nach DIN V ENV 1627 oder besser
- der Einbau von Nachrüstsystemen für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
- der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster und Fenstertüren sowie einbruchhemmender Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
- der Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen - Hinweis: Alarmanlagen mit Infraschalldetektion (Infraschallanlagen) sind nicht förderfähig
- Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Wir sind Ihr professioneller Fachpartner für die Umsetzung von allen Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz, Alarmanlagen und Präventivmaßnahmen aus Borken für die Region.
Rufen Sie uns einfach direkt unter 02861 908078 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@elektrokass.de.
Alternativ können Sie auch das Formular auf unserer Kontaktseite verwenden. Wir werden uns dann zeitnah bei Ihnen zurückmelden. Wir freuen uns auf Sie und Ihr Projekt!
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